Die paritätische Kommission der Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrages für die Grüne Branche (GAV) setzt sich aus Vertretungen von je drei Arbeitgebenden von JardinSuisse und drei Arbeitnehmenden von Grüne Berufe Schweiz zusammen.

Die paritätische Kommission hat den Auftrag, sämtliche nötigen Massnahmen für den Vollzug des GAVs zu treffen. Besteht der Verdacht oder liegt eine Meldung bezüglich des nicht Einhaltens des GAVs vor, hat die paritätische Kommission das Recht, Kontrollen durchzuführen.